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16.08.2012
Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Kfz nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt ...