Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.08.2012

Ersatz von Reparaturkosten über dem Wiederbeschaffungswert

Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann der Ersatz des Reparaturaufwands bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert des Kfz nur verlangt werden, wenn die Reparatur fachgerecht und in einem Umfang durchgeführt ...