Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.01.2017

Ermittlung der Nutzungsentschädigung bei Rückabwicklung des Kaufvertrags

Die bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs für jeden gefahrenen Kilometer zu zahlende Nutzungsentschädigung ist in der Weise zu ermitteln, dass der vereinbarte (Brutto-)Kaufpreis (hier 53.740 €) durch die voraussichtliche Restlaufleistung des Fahrzeugs ...