Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Erlaubte Tierhaltung und das zerkratze Parkett

Wird einem Mieter die Tierhaltung (vorliegend eines Labradors) erlaubt, so bedeutet dies nicht, dass alle Schäden, die der Hund verursacht, hingenommen werden müssen. Der Mieter ist vielmehr gehalten, im Rahmen des zumutbaren dafür zu sorgen, dass die Mietsache nicht ...