Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.08.2011

Erklärungen einer Kontaktperson muss sich der Veranstalter zurechnen lassen!

Die Abgrenzung zwischen Eigen- und Fremdleistungen eines Reiseveranstalters für vor Ort gebuchte Zusatzleistungen richtet sich danach, ob der Reiseveranstalter durch sein tatsächliches Auftreten dem Reisenden gegenüber den Eindruck einer Eigenleistung erweckt hat. ...