Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.03.2013

Erklärung zur Kostenübernahme als deklaratorisches Schuldanerkenntnisses

Wohnungsmieter können auch volljährige leibliche Kinder in die Wohnung aufnehmen, Einer Erlaubnis zur Untervermietung bedarf es nicht - auch dann nicht, wenn das aufgenomme Kind vorher einen eigenen Hausstand hatte. Ein zwingender Grund ...