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04.03.2013
Erklärung zur Kostenübernahme als deklaratorisches Schuldanerkenntnisses
Wohnungsmieter können auch volljährige leibliche Kinder in die Wohnung aufnehmen, Einer Erlaubnis zur Untervermietung bedarf es nicht - auch dann nicht, wenn das aufgenomme Kind vorher einen eigenen Hausstand hatte. Ein zwingender Grund ...