Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
23.05.2014

Erholungsbeihilfe für Gewerkschaftsmitglieder

Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet keine Anwendung, wenn ein Arbeitgeber mit einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen vereinbart, für deren Mitglieder bestimmte Zusatzleistungen zu erbringen. Aufgrund der Angemessenheitsvermutung ...