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01.10.2013
Erhebliche Beeinträchtigung wegen Verkürzung der Reise und Ausfall von Ausflügen
Entfallen bei einer 14-tägigen Reise durch Änderungen der Abflug- und Rückflugzeiten drei Tage, so liegt ein Reisemangel vor (Minderungsquote: 25 %). Die resultierende Kürzung der Reisedauer und der Ausfall von zwei gebuchten Ausflügen (Minderungsquote hier 10%, da es sich ...