Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Erhebliche Beeinträchtigung wegen Verkürzung der Reise und Ausfall von Ausflügen

Entfallen bei einer 14-tägigen Reise durch Änderungen der Abflug- und Rückflugzeiten drei Tage, so liegt ein Reisemangel vor (Minderungsquote: 25 %). Die resultierende Kürzung der Reisedauer und der Ausfall von zwei gebuchten Ausflügen (Minderungsquote hier 10%, da es sich ...