Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.11.2012

Erhalt des Anhörungsbogens muss nachweisbar sein!

Im vorliegenden Fall war bei einem Ordnungswidrigkeitenverfahren ein Anhörungsbogen an den Fahrzeugführer geschickt worden. Dieser sendete den Bogen jedoch nicht zurück. In diesem Verhalten kann bei der Anordnung eines Fahrtenbuches nur dann eine ...