Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Erforderlichkeit einer Betreuung bei Unbetreubarkeit?

An der Erforderlichkeit einer Betreuung fehlt es (unter anderem) dann, wenn die Betreuung aus welchem Grund auch immer keinerlei Änderung der Situation des Betroffenen herbeizuführen geeignet ist. Daher kommt die Aufhebung der Betreuung nach der Senatsrechtsprechung dann in ...