Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Erforderlichkeit der Betreuung im Bereich Vermögenssorge

Auch im Bereich der Vermögenssorge kann die Erforderlichkeit der Betreuung nicht allein mit der subjektiven Unfähigkeit des Betreuten begründet werden, seine diesbezüglichen Angelegenheiten selbst zu regeln; vielmehr muss aufgrund konkreter tatrichterlicher Feststellungen ...