Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.12.2013

Erbrecht und der nichteheliche Lebenspartner

Lebenspartner, die nicht verheiratet bzw. nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, müssen für den Todesfall vorsorgen. Denn gesetzlich ist ein nichtehelicher Lebenspartner ein Fremder. Nach dem Gesetz sind nur Ehepartner und die Verwandten erbberechtigt. Nichteheliche Lebenspartner sind nicht ...