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01.12.2011
Erbe vorschnell ausgeschlagen - Pech gehabt!
Hat ein Erbe die Erbschaft ausgeschlagen, weil er befürchtet, dass die Erbschaft nur aus Schulden besteht und hat sich der Erbe nicht näher über die Werthaltigkeit des Nachlasses erkundigt, so kann die Ausschlagungserklärung nicht ...