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06.09.2013
Entzug der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit
Alkoholabhängigkeit des Fahrerlaubnisinhabers führt zur Annahme der mangelnden Fahreignung. Sofern eine Alkoholabhängigkeit durch eine Bezirksklinik in einem Kurzentlassungsbrief diagnostiziert wurde, so kann dies bei der Prüfung der Fahreignung berücksichtigt werden. Wenn ...