Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Erreichens der 18-Punkte-Grenze

Rechtsgrundlage für die Entziehung der Fahrerlaubnis ist § 3 Abs. 1 Satz 1 StVG in Verbindung mit § 46 Abs. 1 FeV. Danach hat die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis zu entziehen, wenn sich jemand als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen ...