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10.02.2015
Entziehung der Fahrerlaubnis und die vertauschten Punkte
Für die Entziehung der Fahrerlaubnis findet das Tattagprinzip Anwendung. Wurde an beiden Tattagen die Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister überschritten, so ist das Vertauschen der Punkte für zwei unterschiedliche Taten unbeachtlich. Es ist nach dem Tattagprinzip ...