Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.02.2015

Entziehung der Fahrerlaubnis und die vertauschten Punkte

Für die Entziehung der Fahrerlaubnis findet das Tattagprinzip Anwendung. Wurde an beiden Tattagen die Grenze von 18 Punkten im Verkehrszentralregister überschritten, so ist das Vertauschen der Punkte für zwei unterschiedliche Taten unbeachtlich. Es ist nach dem Tattagprinzip ...