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06.08.2014
Entziehung der Fahrerlaubnis bei kreislaufabhängiger Störung der Hirntätigkeit
Geht aus einem Fahreignungsgutachten hervor, dass der Fahrerlaubnisinhaber an neurologischen und psychopathologischen Defiziten leidet (vorliegend: u.a. spastische Halbseitenlähmung linksseitig), so ist die Fahrerlaubnis zu entziehen. ...