Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2014

Entschädigung wegen entgangener Urlaubsfreude bei Antritt einer Ersatzreise?

Im vorliegenden Fall war die gebuchte Reise nach Djerba durch einen dem Veranstalter zuzurechnenden Umstand vereitelt worden, da der Veranstalter den vertraglich vereinbarten Reisezeitraum nicht mehr sicherstellen konnte und die Reisenden daraufhin berechtigterweise ...