Artikel
14.08.2017
Entlassung des Testamentsvollstreckers
Nach § 2227 BGB kann das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten entlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere – mithin beispielhaft – eine grobe Pflichtverletzung oder die Unfähigkeit ...