Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.11.2013

Entgeltfortzahlung nach mutwilliger Selbstverletzung?

Der Kläger des vorliegenden Rechtsstreits arbeitet als Warenauffüller in einem Baumarkt in Osthessen. Dazu benutzt er einen Gabelstapler. Anfang August 2012 brachte sich der Kläger an dem Gabelstapler ein provisorisches Plexiglasdach als Wetterschutz an. Dies wurde von dem betrieblichen ...