Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Entfallen und Verwirken des Kindes-Unterhaltsanspruchs

Der Anspruch auf Kindesunterhalt setzt wie jeder Unterhaltsanspruch voraus, dass der Unterhaltsberechtigte bedürftig und der Unterhaltsverpflichtete leistungsfähig ist. Unterhaltsbedürftig ist nur, wer sich aus seinem Einkommen und seinem Vermögen nicht selbst unterhalten kann. Minderjährige Kinder müssen dabei nur Vermögenserträge, nicht aber den Vermögensstamm einsetzen ...