Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.09.2014

Englischsprachige Tarifbedingungen im Luftbeförderungsvertrag?

Englischsprachige Tarifbedingungen werden bei deutscher Verhandlungs- und Vertragssprache nicht wirksam einbezogen. Die Einbeziehung setzt nach § 305 Abs. 2 Nr. 2 voraus, dass die Klausel für eine Durchschnittskunden verständlich ist. Dies setzt wiederum voraus, dass die AGB in der Verhandlungs- ...