Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.02.2016

Elternzeitvertretung und die wirksame Befristung

Eine Zweckbefristung zur Elternzeitvertretung nach § 21 Abs. 1, Abs. 3 BEEG setzt nicht voraus, dass die Stammkraft zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit der Vertretungskraft bereits ein den Anforderungen des § 16 Abs. 1 Satz 1 BEEG ...