Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.02.2013

Elternzeit ins Arbeitszeugnis aufnehmen?

Es stellt keine ungerechtfertigte Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, wenn eine genommene Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird. Erhebliche Ausfallzeiten dürfen im Zeugnis dokumentiert werden, wenn ansonsten bei Dritten ...