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01.02.2013
Elternzeit ins Arbeitszeugnis aufnehmen?
Es stellt keine ungerechtfertigte Benachteiligung des Arbeitnehmers dar, wenn eine genommene Elternzeit im Arbeitszeugnis erwähnt wird. Erhebliche Ausfallzeiten dürfen im Zeugnis dokumentiert werden, wenn ansonsten bei Dritten ...