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15.06.2017
Eltern haften nicht für 0900er-Anrufe ihrer Kinder
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung findet und der Inhaber eines Telefonanschlusses somit für dessen Nutzung durch einen ...