Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.06.2017

Eltern haften nicht für 0900er-Anrufe ihrer Kinder

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass § 45i Abs. 4 Satz 1 TKG auf die telefonisch veranlasste Ausführung eines Zahlungsdienstes keine Anwendung findet und der Inhaber eines Telefonanschlusses somit für dessen Nutzung durch einen ...