Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2013

Elterliche Sorge

Wenn die Eltern eines Kindes bei dessen Geburt miteinander verheiratet sind, steht ihnen die elterliche Sorge von Anfang an gemeinsam zu (§ 1626 BGB). Entscheidungen müssen gemeinsam getroffen werden. Können sich die Eltern über einen einzelnen Punkt oder in einer bestimmten Art von ...