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13.05.2016
Einzugsermächtigung erteilt - kein Zahlungsverzug bei Nichtnutzung
Ein Vermieter, dem im Mietvertrag eine Einzugsermächtigung eingeräumt wurde, kann dem Mieter nicht wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen, wenn er die Einzugsermächtigung nicht genutzt hat. ...