Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.05.2016

Einzugsermächtigung erteilt - kein Zahlungsverzug bei Nichtnutzung

Ein Vermieter, dem im Mietvertrag eine Einzugsermächtigung eingeräumt wurde, kann dem Mieter nicht wegen Zahlungsverzug fristlos kündigen, wenn er die Einzugsermächtigung nicht genutzt hat. ...