Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.08.2013

Eintragung eines in Deutschland liegenden Ortes in einen ausländischen EU-Führerschein

Ist ein deutscher Wohnsitz eingetragen, so gilt der Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis beim EU-Führerschein als erwiesen. Der Gegenbeweis hierfür kann durch vollständige Darlegung eines abweichenden Geschehensablaufs erbracht werden. ...