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12.08.2014
Einstellung bei falscher Namensangabe des Betroffenen - Verjährungsunterbrechung?
Eine Einstellung nach §§ 205 StPO, 46 OWiG hat nicht die verjährungsunterbrechende Wirkung des § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG, wenn der Name des Betroffenen und dessen Anschrift stets bekannt war und lediglich behördenintern aktenkundige Angaben unrichtig zur Kenntnis genommen oder unrichtig ...