Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
22.12.2016

Einsichtsrecht des Mieters bei Nebenkostenabrechnung

Bei der Nebenkostenabrechnung erstreckt sich das Einsichtsrecht des Mieters im Rahmen der Belegeinsicht (§ 259 BGB) grundsätzlich auf die Originalunterlagen. Ein Anspruch auf Einsicht in die Originalunterlagen besteht auch dann, wenn der Mieter aufgrund ...