Artikel
01.10.2014
Einsichtrecht in die Personalakte gilt nur für den Arbeitnehmer!
Ein Arbeitgeber kann nur im Ausnahmefall das Einsichtnahmerecht in seine Personalakte auf Dritte (zB Anwalt, Gewerkschaftssekretär) übertragen. Dies betrifft zB eine längere Krankheit oder ein längerer Auslandseinsatz. Im Normalfall steht das Recht auf Einsicht in die Personalakte nur dem ...