Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Einseitiger Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments gegenüber dem Betreuer

Die Erblasserin und ihr Ehemann errichteten 1970 ein gemeinschaftliches Ehegattentestament, mit welchem sie sich gegenseitig zu alleinigen Erben einsetzten. Als Schlusserben bedachten sie eventuell geborene Kinder oder eventuell angenommene Adoptivkinder und ersatzweise Cousin ...