Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
20.07.2015

Einseitige Kniegelenksarthose kann Berufskrankheit sein

Arbeitet ein Handwerker jahrelang einseitig kniend in der sog. Fechterstellung, kann eine einseitige Kniegelenksarthose als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) anerkannt und entschädigt werden. ...