Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.01.2015

Einsatz eines Bettes mit Bettgitter

Beim Einsatz eines Bettes mit Bettgitter anstelle eines Niederflurbettes handelt es sich um einen Mangel i.S. des Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG. Dies ergibt sich daraus, dass hiermit von den Anforderungen von Art. 3 Abs. 2 Ziffer 4 PfleWoqG abgewichen wird. ...