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05.01.2015
Einsatz eines Bettes mit Bettgitter
Beim Einsatz eines Bettes mit Bettgitter anstelle eines Niederflurbettes handelt es sich um einen Mangel i.S. des Art. 12 Abs. 2 Satz 1 PfleWoqG. Dies ergibt sich daraus, dass hiermit von den Anforderungen von Art. 3 Abs. 2 Ziffer 4 PfleWoqG abgewichen wird. ...