Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.11.2012

Einmaliger Khat-Konsum rechtfertig die Fahrerlaubnisentziehung

Bereits der einmalige Konsum von Khat rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung, da es sich bei Khat um ein Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz handelt. ...