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26.11.2012
Einmaliger Khat-Konsum rechtfertig die Fahrerlaubnisentziehung
Bereits der einmalige Konsum von Khat rechtfertigt die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen mangelnder Fahreignung, da es sich bei Khat um ein Betäubungsmittel nach dem Betäubungsmittelgesetz handelt. ...