Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
26.11.2012

Einmaliger Amphetaminkonsum schließt die Kraftfahreignung aus!

Nach ständiger Rechtsprechung des Senats schließt bereits der einmalige Konsum sog. harter Drogen, zu denen auch Amphetamin zählt, im Regelfall die Kraftfahreignung aus, und zwar unabhängig davon, ob unter dem Einfluss ...