Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
24.09.2012

Einmündungsunfall - wer haftet?

An einer Einmündung gilt die Regel "rechts vor links". Wird die Vorfahrt verletzt, so haftet der Wartepflichtige alleine. Ein anderes gilt i.d.R. nur dann, wenn eine Pflichtverletzung des Vorfahrtsberechtigten vorliegt ...