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12.02.2013
Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen
Der Bundesfinanzhof hat die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. ...