Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.02.2013

Einkünfteerzielungsabsicht bei langjährigem Leerstand von Wohnungen

Der Bundesfinanzhof hat die Grundsätze präzisiert, unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für langjährig leerstehende Wohnimmobilien als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. ...