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01.08.2014
Einfachverglasung ist kein Mietmangel
Bei einem gewerblichen Mietvertrag begründet es für sich genommen noch keinen Mietmangel, wenn die Beheizung einen vergleichsweise hohen Kostenaufwand erfordert, weil das Objekt lediglich eine Einfachverglasung aufweist. Die Einfachverglasung stellt keinen Verstoß gegen das einschlägige technische ...