Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2014

Einfachverglasung ist kein Mietmangel

Bei einem gewerblichen Mietvertrag begründet es für sich genommen noch keinen Mietmangel, wenn die Beheizung einen vergleichsweise hohen Kostenaufwand erfordert, weil das Objekt lediglich eine Einfachverglasung aufweist. Die Einfachverglasung stellt keinen Verstoß gegen das einschlägige technische ...