Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2016

Einbruchschaden

Entstehen infolge eines Einbruchs in einer Mietwohnung Schäden, so stellt sich die Frage, ob Mieter oder Vermieter für die Schäden aufkommen muß. Grundsätzlich wird nach dem Verschuldensprinzip gehaftet, bei einem Einbruch sind die Schäden jedoch i.d.R. durch einen unbeteiligten ...