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01.03.2016
Einbruchschaden
Entstehen infolge eines Einbruchs in einer Mietwohnung Schäden, so stellt sich die Frage, ob Mieter oder Vermieter für die Schäden aufkommen muß. Grundsätzlich wird nach dem Verschuldensprinzip gehaftet, bei einem Einbruch sind die Schäden jedoch i.d.R. durch einen unbeteiligten ...