Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Einbauten des Mieters müssen bei Auszug raus!

Mieter, die während der Mietzeit Einbauten in der Mietsache vorgenommen haben, sind verpflichtet, diese nach Beendigung des Mietverhältnisses zu entfernen. Ein Mieter, der seiner Rückbaupflicht nicht nachkommt, muss dem Vermieter Schadensersatz leisten, sofern dieser erfolglos eine ...