Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Ein für alle Male abgefunden - Auslegung als Erbverzicht

Die Vereinbarung in einem notariellen Vertrag, nach der ein Beteiligter mit der Zahlung eines Betrages unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden sei, kann als Erbverzicht dieses Beteiligten auszulegen sein. ...