Artikel
02.04.2012
Ein Handy kriegt der Betriebsrat nicht zwangsläufig!
Es besteht nur dann eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsratsvorsitzenden neben dem Festnetzanschluss ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. ...