Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.04.2012

Ein Handy kriegt der Betriebsrat nicht zwangsläufig!

Es besteht nur dann eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Betriebsratsvorsitzenden neben dem Festnetzanschluss ein Mobiltelefon zur Verfügung zu stellen, wenn besondere Umstände dies rechtfertigen. ...