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03.02.2014
Eigentumsvermutung und Aktivlegitimation
Für den Anspruchsteller spricht die Eigentumsvermutung aus § 1006 Abs. 1 Satz 1 BGB, wenn er das mit Wunschkennzeichen versehene beschädigte Fahrzeug einem Sachverständigen vorgeführt hat. Die Vermutung ist nicht widerlegt, wenn der Anspruchsgegner lediglich einwendet, ...