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05.08.2011
Eigentümerversammlung nicht spontan verlegen!
Im vorliegenden Fall war der Ort der Eigentümerversammlung („Voll/Universalversammlung“) zunächst schriftlich zwischen den Eigentümern abgestimmt, dann aber einseitig geändert worden. Ursprünglich sollte auf die formellen Einberufungsvoraussetzungen des WEG verzichtet ...