Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.08.2011

Eigentümerversammlung nicht spontan verlegen!

Im vorliegenden Fall war der Ort der Eigentümerversammlung („Voll/Universalversammlung“) zunächst schriftlich zwischen den Eigentümern abgestimmt, dann aber einseitig geändert worden. Ursprünglich sollte auf die formellen Einberufungsvoraussetzungen des WEG verzichtet ...