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03.09.2012
Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage
Der Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage (hier: betriebliche Altersversorgung aus der Beteiligungsrente I der Volkswagen AG) ist nicht zeitratierlich gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a BGB, ...