Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.09.2012

Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage

Der Ehezeitanteil einer beitragsorientierten Leistungszusage (hier: betriebliche Altersversorgung aus der Beteiligungsrente I der Volkswagen AG) ist nicht zeitratierlich gemäß § 1587 a Abs. 2 Nr. 3 Satz 1 lit. a BGB, ...