Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
06.05.2016

Ehescheidungskosten weiterhin steuerlich absetzbar

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens sind auch nach der aktuellen Gesetzeslage als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Die Klägerin machte für 2014 in ihrer Einkommensteuererklärung 2.433,65 Euro Rechtsanwalts- und Gerichtsgebühren ...