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27.01.2015
Ehemaliger Mitarbeiter fordert tarifliche Sanierungsbeiträge zurück
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Automobilzulieferer, am Standort D. beschäftigt. Diese unterhielt in Deutschland zusammen mit einem Schwesterbetrieb insgesamt vier Standorte. Im Rahmen eines Beschäftigungssicherungstarifvertrages vom 12.03.2008 (BTV – Auszug s. Seite 2) war u.a. eine Arbeitszeiterhöhung ohne Lohnausgleich vereinbart worden. ...