Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2012

Ehegattenunterhalt und neue Ehe

Wenn sich ein unterhaltsberechtigter geschiedener Ehegatten wieder verheiratet, verliert er seinen nachehelichen Unterhaltsanspruch (§ 1586 BGB). Auch die Auflösung der neuen Ehe führt nur ausnahmsweise zum Wiederaufleben dieses Unterhaltsanspruchs, wenn der Ehegatten ein Kind aus der früheren Ehe zu pflegen oder zu erziehen hat (§ 1586a Abs. 1 BGB). ...