Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.02.2013

Ehebedingter Nachteil und fehlende Bewerbungsbemühungen

Genügt der Unterhaltsberechtigte seiner aktuellen Erwerbsobliegenheit, kann ihm für die Vergangenheit nicht vorgehalten werden. Er hätte konkrete Bewerbungsbemühungen entfalten müssen, ...