Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2013

Efeubewuchs an der Fassade ist kein Minderungsgrund!

Ist die Fassade mit Efeu bewachsen, ohne das hierdurch die Helligkeit in gemieteten Räumlichkeiten verringert, so kann der Mieter nicht wegen des Bewuchses eine Mietminderung vornehmen. Auch dort nistende Vögel und die damit einhergehenden Beeinträchtigungen ändern hierdran ...